Kathrin Rauh Consulting e.K. gebrauchte Rettungsfahrzeuge
Kathrin Rauh Consulting e.K.gebrauchte Rettungsfahrzeuge

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KRC- Kathrin Rauh Consulting e.K.


1. Allgemeines


Grundsätzlich kommt der  Kaufvertrag nur zwischen gewerblichen Kunden, Hilfsorganisationen und Lieferanten zustande. Für den Geschäftsverkehr zwischen dem Besteller (Käufer) und der KRC Kathrin Rauh Consulting e.K. (Verkäufer) gelten nachstehende Bedingungen. Sie gehen etwaigen anders lautenden Bedingungen, die vom Käufer übersandt werden oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, in jedem Falle vor. Bis zu einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr, auch soweit bei einer einzelnen Auftragsbestätigung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung auf diese Bedingungen nicht besonders Bezug genommen wird. Durch Erteilung von Aufträgen erkennt der Käufer ausdrücklich diese Bedingungen an.


2. Lieferfrist


Wir sind bestrebt, die von uns schriftlich bestätigten Lieferfristen einzuhalten, sie sind jedoch freibleibend. Alle außerhalb des Machtbereichs des Verkäufers liegenden Tatsachen (Streiks, Aussperrung, allgemeine Behinderung des Geld- und Kreditverkehrs, kriegerische Ereignisse, Ausschuß, gleichgültig, ob im Werk des Verkäufers selbst oder eines seiner Unterlieferanten) gelten als höhere Gewalt und befreien den Verkäufer für die Dauer dieses Zustandes von der Verpflichtung zur Lieferung und berechtigen den Käufer nicht zur teilweisen oder gesamten Annullierung des Auftrages. Das gleiche gilt im Falle gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen, die die Lieferung erschweren gleichgültig ob im Werk des Verkäufers selbst oder eines seiner Unterlieferanten oder auf dem Transportwege. Spezialanfertigungen auf besondere Anweisung des Käufers: Der Käufer übernimmt alle Folgen, die sich evtl. aus einer Verletzung von Schutzrechten Dritter ergeben.


3. Eigentumsvorbehalt


Die Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, auch wenn es sich um eine Bestellung zum Weiterverkauf handelt oder ein besonderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Teil-Lieferungen sind zulässig. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten, die sich aus den Warenlieferungen oder sonst aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung ergeben, getilgt hat. Eine Aufrechnung von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Abnahmeverzögerung durch den Käufer bedürfen für den Verkäufer zur Ausübung seiner gesetzlichen Rechte, wie Rücktritt vom Vertrage und Schadenersatz mangels Nichterfüllung, keinerlei Fristsetzung.


4. Zahlungen

 

werden erbeten in bar oder ersatzweise per Überweisung auf ein Konto des Verkäufers dato Faktura rein netto. Bei verspätet erfolgtem Zahlungseingang können unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen und Kosten berechnet werden. Einer besonderen Inverzugsetzung bedarf es nicht.


5. Reklamationen


müssen binnen 6 Tagen nach Empfang der Sendung angebracht werden. Auch in Fällen, in denen eine Beanstandung stattfindet, ist der Kaufpreis zu dem vereinbarten Termin zu zahlen, vorbehaltlich späterer Regelung der Differenzhaftung für Mängel der Lieferung. KRC Kathrin Rauh Consulting e.K garantiert für einen Zeitraum von zwei Jahren, bei Gebrauchtgeräten 6 Monate ab Kaufdatum, dass das Produkt bei bestimmungs gemäßem Gebrauch frei von Mängeln ist. Voraussetzung für die Ansprüche aus der Garantie ist die Vorlage eines Kaufbelegs, aus dem sich Verkäufer und Kaufdatum ergeben. Wir gewähren keine Garantie bei: Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung oder bei Bedienungsfehlern, unsachgemäßem Gebrauch oder Behandlung, Fremdeingriff durch nicht autorisierte Personen in das Gerät, höherer Gewalt, wie z.B. Blitzschlag usw., Transportschaden aufgrund unsachgemäßer Verpackung bei Rücksendungen, nicht durchgeführter Wartung, Betriebsbedingter Abnutzung und üblichem, Verschleiß. Dazu zählen beispielhaft folgende Komponenten: Filter, Batterien, Akkus, Artikel für den Einmalgebrauch usw. KRC Kathrin Rauh Consulting e.K haftet nicht für Mangelfolgeschäden, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder bei leicht fahrlässiger Verletzung von Leib oder Leben. KRC Kathrin Rauh Consulting e.K behält sich das Recht vor, nach seiner Wahl den Mangel zu beseitigen, eine mangelfreie Sache zu liefern oder den Kaufpreis angemessen herabzusetzen. Bei Ablehnung eines Garantieanspruches übernehmen wir nicht die Kosten für den Hin- und Rücktransport. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.


6. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- undScheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
3. Auf die Vertragsbeziehung ( auch mit ausländischen Vertragspartnern ) ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des UN-Übereinkommen s ( CISG „ Wiener Kaufrecht“ ) über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.

 

7. Hinweise zum Medizinproduktegestz (MPG) und Medizinproduktebetreiberverordnung

 

Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Käufer, die baugleiche Geräte in Ihrem Bestand haben, die Autorisierung zur Benutzung des Gerätes gem. der Medizinproduktebetreiberverordnung haben oder sich auf andere Art- und Weise zuverlässig die notwendige Einweisung besorgen. Sollte eine Einweisung seitens des Verkäufers organisiert werden, so ist dies ausdrücklich mitzuteilen. Durch diese Einweisung entstehen dem Käufer individuelle Kosten, die in Rechnung gestellt werden. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das er bei der Inbetriebnahme, der bei uns gekauften Produkte, die Vorschriften des MPG sowie der Medizingeräte Betreiberverordnung (MPBV) einzuhalten hat. Soweit vorgeschrieben muss er eine entsprechende Sicherheits-technische Kontrolle (STK) und entsprechende Wartung des Gerätes durchführen lassen. Sofern das Gerät über eine Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) verfügt, ist dies nicht mit einer Wartung des Gerätes gleichzusetzen, die gem. Herstellerangabe durchgeführt werden muss.


8. Salvatorische Klausel


Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

 

KRC Kathrin Rauh Consulting e. K. AGB Medizintechnik
AGB KRC Medizintechnik 08.2020.pdf
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KRC Kathrin Rauh Consulting e.K.
Albert Schweitzer Straße 55 

71034 Böblingen-Dagersheim

 

Tel:    07031 / 285573

Öffnungszeiten

Aktuell nur nach telefonischer Terminvereinbarung.

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