Allgemeine Geschäftsbedingungen der KRC- Kathrin Rauh Consulting e.K.
1. Allgemeines
Grundsätzlich kommt der Kaufvertrag nur zwischen gewerblichen Kunden, Hilfsorganisationen und Lieferanten zustande. Für den
Geschäftsverkehr zwischen dem Besteller (Käufer) und der KRC Kathrin Rauh Consulting e.K. (Verkäufer) gelten nachstehende Bedingungen. Sie gehen etwaigen anders lautenden Bedingungen, die vom Käufer
übersandt werden oder sich auf dessen Schriftstücken befinden, in jedem Falle vor. Bis zu einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsverkehr, auch soweit bei einer einzelnen Auftragsbestätigung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung auf diese Bedingungen nicht besonders Bezug genommen wird. Durch
Erteilung von Aufträgen erkennt der Käufer ausdrücklich diese Bedingungen an.
2. Lieferfrist
Wir sind bestrebt, die von uns schriftlich bestätigten Lieferfristen einzuhalten, sie sind jedoch freibleibend. Alle außerhalb des Machtbereichs des Verkäufers liegenden
Tatsachen (Streiks, Aussperrung, allgemeine Behinderung des Geld- und Kreditverkehrs, kriegerische Ereignisse, Ausschuß, gleichgültig, ob im Werk des Verkäufers selbst oder eines seiner
Unterlieferanten) gelten als höhere Gewalt und befreien den Verkäufer für die Dauer dieses Zustandes von der Verpflichtung zur Lieferung und berechtigen den Käufer nicht zur teilweisen oder gesamten
Annullierung des Auftrages. Das gleiche gilt im Falle gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen, die die Lieferung erschweren gleichgültig ob im Werk des Verkäufers selbst oder eines seiner
Unterlieferanten oder auf dem Transportwege. Spezialanfertigungen auf besondere Anweisung des Käufers: Der Käufer übernimmt alle Folgen, die sich evtl. aus einer Verletzung von Schutzrechten Dritter
ergeben.
3. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, auch wenn es sich um eine Bestellung zum Weiterverkauf handelt oder ein besonderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
Teil-Lieferungen sind zulässig. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten, die sich aus den Warenlieferungen oder sonst aus der gegenseitigen
Geschäftsverbindung ergeben, getilgt hat. Eine Aufrechnung von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Abnahmeverzögerung durch den Käufer bedürfen für den Verkäufer zur Ausübung seiner gesetzlichen
Rechte, wie Rücktritt vom Vertrage und Schadenersatz mangels Nichterfüllung, keinerlei Fristsetzung.
4. Zahlungen
werden erbeten in bar oder ersatzweise per Überweisung auf ein Konto des Verkäufers dato Faktura rein netto. Bei verspätet erfolgtem Zahlungseingang können unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen und Kosten berechnet werden. Einer besonderen Inverzugsetzung bedarf es nicht.
5. Reklamationen
müssen binnen 6 Tagen nach Empfang der Sendung angebracht werden. Auch in Fällen, in denen eine Beanstandung stattfindet, ist der Kaufpreis zu dem vereinbarten Termin zu
zahlen, vorbehaltlich späterer Regelung der Differenzhaftung für Mängel der Lieferung. KRC Kathrin Rauh Consulting e.K garantiert für einen Zeitraum von zwei Jahren, bei Gebrauchtgeräten 6 Monate ab
Kaufdatum, dass das Produkt bei bestimmungs gemäßem Gebrauch frei von Mängeln ist. Voraussetzung für die Ansprüche aus der Garantie ist die Vorlage eines Kaufbelegs, aus dem sich Verkäufer und
Kaufdatum ergeben. Wir gewähren keine Garantie bei: Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung oder bei Bedienungsfehlern, unsachgemäßem Gebrauch oder Behandlung, Fremdeingriff durch nicht autorisierte
Personen in das Gerät, höherer Gewalt, wie z.B. Blitzschlag usw., Transportschaden aufgrund unsachgemäßer Verpackung bei Rücksendungen, nicht durchgeführter Wartung, Betriebsbedingter Abnutzung und
üblichem, Verschleiß. Dazu zählen beispielhaft folgende Komponenten: Filter, Batterien, Akkus, Artikel für den Einmalgebrauch usw. KRC Kathrin Rauh Consulting e.K haftet nicht für Mangelfolgeschäden,
sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder bei leicht fahrlässiger Verletzung von Leib oder Leben. KRC Kathrin Rauh Consulting e.K behält sich das Recht vor, nach seiner
Wahl den Mangel zu beseitigen, eine mangelfreie Sache zu liefern oder den Kaufpreis angemessen herabzusetzen. Bei Ablehnung eines Garantieanspruches übernehmen wir nicht die Kosten für den Hin- und
Rücktransport. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
6. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- undScheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand
der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als
Gerichtsstand.
3. Auf die Vertragsbeziehung ( auch mit ausländischen Vertragspartnern ) ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des UN-Übereinkommen s ( CISG „ Wiener
Kaufrecht“ ) über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.
7. Hinweise zum Medizinproduktegestz (MPG) und Medizinproduktebetreiberverordnung
Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Käufer, die baugleiche Geräte in Ihrem Bestand haben, die Autorisierung zur Benutzung des Gerätes gem. der Medizinproduktebetreiberverordnung haben oder sich auf andere Art- und Weise zuverlässig die notwendige Einweisung besorgen. Sollte eine Einweisung seitens des Verkäufers organisiert werden, so ist dies ausdrücklich mitzuteilen. Durch diese Einweisung entstehen dem Käufer individuelle Kosten, die in Rechnung gestellt werden. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das er bei der Inbetriebnahme, der bei uns gekauften Produkte, die Vorschriften des MPG sowie der Medizingeräte Betreiberverordnung (MPBV) einzuhalten hat. Soweit vorgeschrieben muss er eine entsprechende Sicherheits-technische Kontrolle (STK) und entsprechende Wartung des Gerätes durchführen lassen. Sofern das Gerät über eine Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) verfügt, ist dies nicht mit einer Wartung des Gerätes gleichzusetzen, die gem. Herstellerangabe durchgeführt werden muss.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung,
die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.